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Lotteriefonds
Was ist der Lotteriefonds?
Im Lotteriefonds verwaltet die Finanzdirektion die Gewinnanteile von Swisslos, die dem Kanton Zürich zustehen. Aus dem Fonds können vor allem Beiträge für kulturell oder sozial tätige, nicht gewinnorientierte Organisationen gesprochen werden, wenn diese einmalige, langfristig wirksame und mindestens regional bedeutsame Projekte haben.
Damit ein Gesuch gutgeheissen werden kann, müssen verschiedene Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Zuständig für Beiträge sind der Regierungsrat (bis 500'000 Franken) und der Kantonsrat (höhere Beträge). Die Vergabe orientiert sich an Richtlinien. Einzelpersonen können keine Beiträge beantragen.
Für Produktionen und Anlässe im Kulturbereich ist grundsätzlich die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern zuständig. Für alle Bereiche der Sportförderung ist die Fachstelle Sport beziehungsweise der Zürcher Kantonalverband für Sport die richtige Anlaufstelle.
Die bisher geleisteten Beiträge des Lotteriefonds können über das Internet abgerufen werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Lotteriefonds des Kantons Zürich
Walcheplatz 1
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 33 17 (vormittags)
Fax
043 259 51 46
E-Mail
stephan.civelli@fdgs.zh.ch
Telefon
043 259 40 29 (vormittags)
Fax
043 259 51 46
E-Mail
janet.berther@fdgs.zh.ch
